Die finanzielle Situation vieler Kindertagesstätten, auch der Elterninitiativen in Nordrhein-Westfalen, ist problematisch. Durch das gegenwärtige Finanzierungssystem werden kleine Einrichtungen mit hohem Personalbedarf, erfahrenen ErzieherInnen, und/oder zumutbaren Vereinsbeiträgen und/oder in teurer Lage in Existenznöte gebracht. Kommunen wie Münster gleichen dies auf eigene Kosten aus, anderen Kommunen ist dies nicht möglich.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen in NRW hat deshalb im Winter 2016 folgendes Positionspapier zu notwendigen Veränderungen in der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten erarbeitet.
- Erzieher-Kind-Relation
In Bezug auf Prof. Viernickel „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung“ setzt eine negative Prozessqualität ein, wenn der Betreuungsschlüssel unter folgende Werte sinkt (abhängig vom Alter der Kinder).
U3 < 1:3-1:4
3-6 < 1:8
5-6 < 1:10
Grundlage ist die reale Anwesenheit der ErzieherInnen.
Einrichtungen mit besonderen Situationen (Inklusion, Integration, aber auch Wald- und Naturkindergärten und eingruppige Einrichtungen) benötigen einen höheren Personalschlüssel und hierfür auch eine höhere finanzielle Förderung.
Mindestbesetzung darf kein Planwert sein, sondern muss real umgesetzt werden. Durch Krankheit usw. entstehen Ausfallzeiten, welche unbedingt zu berücksichtigen sind:
Krankheit: Gemäß TK-Report von 2015 beträgt die durchschnittliche Anzahl an Krankheitstagen bei Erzieher_innen 18,9 Tage im Jahr. Die Krankheitsvertretung muss ab dem ersten Tag voll gegenfinanziert werden. Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage und dem Erzieher_innenmangel treten wir als Elterninitiativen weiter dafür ein, dass sowohl die Hospitation von Eltern in der Gruppe, als auch eine kurzfristige Übergangsvertretung durch diese weiterhin möglich bleibt.
Fortbildungen: Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt 5 Tage.
Urlaub: 30 Tage.
Verfügungszeit: Vor- und Nachbereitung sind unabdingbar für die Qualität der Arbeit. Sie sollte 1/3 der wöchentlichen Arbeitszeit umfassen. Die Aufgaben der Erzieher_innen hinsichtlich Dokumentation und Beobachtung hat seit GTK-Zeiten erheblich zugenommen.
Leitungsfreistellung: Schon bei eingruppigen Einrichtungen sollte die Leitungsfreistellung 1/2 der wöchentlichen Arbeitszeit betragen, um vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben gerecht werden zu können, ohne dass die pädagogische Arbeit darunter leidet. Bei Elterninitiativen sind die Leitungsaufgaben umfassender, als bei anderen Trägern. (siehe hierzu die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung).
- Spitzabrechnung
Eine pauschale Bezuschussung führt immer zu Ungerechtigkeit und kann nicht individuellen Bedarfen gerecht werden. Es kann auch nicht das Ziel sein, die pauschale Bezuschussung so stark anzuheben, dass alle „im Überschuss“ leben. In der Abwägung zwischen einer pauschalen Bezuschussung mit einer Anhebung nach einem bestimmten Index, der Kostensteigerungen z.B. durch Tarifabschlüsse berücksichtigt und der Spitzabrechnung bevorzugen wir letztere. Denn auch eine Steigerung nach einem Index wird nie die reale Situation vor Ort abbilden können.
Wir fordern die Rückkehr zur Spitzabrechnung hinsichtlich Personalkosten und Mietkosten.
Hinsichtlich der Personalkosten sind auch Kosten für Hauspersonal (Gärtner, Reinigungskräfte, Küchenkräfte) und für die Verwaltung des Trägers anrechnungsfähig zu machen. Berufspraktikanten müssen gegenfinanziert werden.
Hierdurch wird auch die untertarifliche Bezahlung ausgehebelt und auch die Benachteiligung von Einrichtungen mit besonders hohem Betreuungsaufwand (z.B. Waldkindergärten) abgeschafft.
Die betriebliche Altersvorsorge sollte refinanziert werden, weil sonst eine Benachteiligung zu kommunalen Arbeitgebern erfolgt.
Die übrigen Pauschalen sollten dann Indexgebunden an allg. Lebenshaltungskosten sein.
- Rücklagenstellung
Diese sollte zweckgebunden begrenzt möglich sein.
- Eigenanteil der Träger
Wir als Elterninitiativen tragen einen wesentlichen Teil an der Erfüllung des Rechtsanspruches. Wir befürworten, dass der Eigenanteil der Träger ihre unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
- Verwendungsnachweis
Er muss soweit vereinfacht werden, dass er auch ohne gesonderte Schulung verständlich und einfach zu erbringen ist. Der „Rückstau“ an der Bearbeitung in einzelnen Städten (Köln, Düsseldorf…) stellt Elterninitiativen aufgrund personeller Wechsel im Vorstand vor ganz erhebliche Probleme. Die Bearbeitungszeit ist z.T. inzwischen höher, als die Aufbewahrungsfrist der Belege.
- Die finanzielle Ausstattung der Träger und die finanzielle Belastung der Eltern darf nicht länger von der Finanzlage der einzelnen Kommune abhängig sein!