Hervorgehoben

Hier seid ihr richtig

Beratung und Unterstützung für Elterninitiativ-Kitas in NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW (kurz: LAGE) ist ein informeller Zusammenschluss örtlich beziehungsweise landesweit tätiger Kontakt- und Beratungsstellen von und für Elterninitiativen, die als einzelne Vereine oder als Verbund Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sind.

Haben Sie sich in den Vorstand einer Elterninitiativ-Kita wählen lassen, möchten Sie eine Elterninitiative gründen oder haben Sie aus anderen Gründen Fragen rund um Elterninitiativen? Dann sind Sie hier genau richtig.

LAGE NRW: Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)“


Nach unserer Kenntnis sind Kita-Verbände im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens nicht involviert worden, obwohl die geplanten Maßnahmen, je nach konkreter Ausgestaltung, in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Kindertageseinrichtungen eingreifen können (u. a. Durchführung in Räumen einer Kindertageseinrichtung; Beförderung von Kita-Kindern durch den Schulträger; Kooperations- und Übergabeprozesse). Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sind die Expert:innen für frühkindliche Entwicklung und Spracherwerb. Sie verfügen über entwicklungspsychologische Kenntnisse und gestalten ganzeinheitliche Lernprozesse im alltäglichen Tun.
Wir fordern daher die nachträgliche Einbeziehung in die Verbändebeteiligung und um Übermittlung der für die Bewertung erforderlichen Unterlagen (Entwürfe, Begründungen, Umsetzungskonzepte, ggf. Erlassentwürfe usw.).

Unser Maßstab sind Kindeswohl und Kinderrechte.
Nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention ist das Wohl des Kindes bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Maßstab nicht gerecht.

Zentrale Kritikpunkte

  1. Gefährdung von Bindung und emotionaler Sicherheit
    Verpflichtende schulische Vorkurse reißen Kinder im sensiblen Vorschulalter aus ihrem vertrauten Kita-Umfeld. Damit werden stabile Bindungen zu Bezugspersonen unterbrochen – obwohl Bindung die zentrale Voraussetzung für Sprachlernen und Bildungsfähigkeit ist. Eine Differenzierung zu Kindern, die keine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist erforderlich. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, besteht die Möglichkeit, in zertifizierten Familienzentren spezifische Sprachförderangebote (gemäß KiBiz §18, §19 & §42 Abs. 1 Punkt 4) zu erhalten.
  2. Strukturelle Kindesmissachtung
    Statt Kindertageseinrichtungen und Familienzentren personell und finanziell so auszustatten, dass Sprachförderung dort wirksam gelingt, werden Kinder verpflichtet, zusätzliche institutionelle Wege zu gehen. Systemdefizite werden auf Kinder verlagert.
  3. Stigmatisierung durch frühe Selektion
    Die verpflichtende Zuweisung zu ABC-Klassen stellt eine defizitorientierte Frühselektion dar. Kinder werden bereits vor Schuleintritt als „nicht ausreichend“ markiert. Dies widerspricht dem Diskriminierungsverbot nach Art. 2 UN-KRK.
  4. Frühverschulung widerspricht entwicklungspsychologische Erkenntnissen
    Vorschulkinder lernen in Beziehung, Spiel und Sicherheit – nicht in schulischen Förderformaten. Der Gesetzentwurf ignoriert grundlegende entwicklungspsychologische Erkenntnisse. Weder die räumliche Ausstattung noch die Materialien und auch nicht die Qualifikation der Grundschullehrkräfte ist auf die frühkindliche Pädagogik ausgerichtet. Es verstört uns, zu lesen, dass im Entwurf zu ABC Klassen (Vorkurse) digitale Tools als geeignete Lösung für die frühkindliche Sprachförderung gesehen werden.

Kindeswohlorientierte Alternative
• Vorrangige Investitionen in Kitas und Familienzentren (Fachkräfte, Personalschlüssel, Sprachförderung)
• Alltagsintegrierte und beziehungsbasierte Sprachbildung
• Verpflichtende Kooperation zwischen Kita und Schule statt institutioneller Herauslösung (wie in KiBiz §30 und SchulG §36 vorgesehen)
• Keine verpflichtende Separation von Kindern

Fazit
Wieso werden öffentliche Gelder nicht zielgerichtet eingesetzt?
Warum werden Kinder verpflichtet, strukturelle Defizite auszugleichen, statt die Systeme zu stärken, die sie schützen und fördern sollen?
Der Gesetzentwurf verfolgt formal Chancengerechtigkeit, verfehlt dieses Ziel jedoch grundlegend, da er nicht das System stärkt, sondern Kinder belastet.
Ein Gesetz, das Bindung schwächt, Sicherheit untergräbt und Kinder frühzeitig selektiert, ist nicht kindeswohlgerecht.
Der Aufbau neuer Angebote ist nicht zu rechtfertigen. Stattdessen sollten die vorhandenen Strukturen verlässlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Zudem erwarten wir die Einbeziehung der Expertise der Kindertageseinrichtungen und Fachkräfte.

Für einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

LAGE NRW: Presseinformation

Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW warnt vor Kita-Schließungen durch KiBiz-Revision

Köln, 22.01.2026 – Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW (LAGE NRW) warnt eindringlich vor massiven Kita-Schließungen infolge der geplanten Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Der aktuell vorliegende Referentenentwurf sieht die Streichung der Sonderförderung für eingruppige Kindertageseinrichtungen ab 2028 vor. Für zahlreiche Elterninitiativen würde dies das finanzielle Aus bedeuten.

Elterninitiativen betreiben in Nordrhein-Westfalen überwiegend kleine, ein- oder zweigruppige Kitas. Diese Einrichtungen sind auf die bisherige Eingruppen-Sonderförderung existenziell angewiesen. Ohne diese Förderung sind sie nicht auskömmlich zu betreiben. Einsparungen durch größere Strukturen oder Synergieeffekte sind hier schlicht nicht möglich.

„Die geplante Streichung der Sonderförderung käme für viele Elterninitiativen einer faktischen Schließungsanordnung gleich“, erklärt die LAGE NRW. „Damit würde nicht nur eine gewachsene Trägerform verdrängt, sondern auch das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern massiv eingeschränkt.“

Besonders betroffen wären wohnortnahe Kitas, Waldkindergärten, bilinguale Einrichtungen sowie viele seit Jahrzehnten inklusiv arbeitende Kitas, die überwiegend als Elterninitiativen organisiert sind. Die LAGE NRW sieht dadurch die Vielfalt der frühkindlichen Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen insgesamt gefährdet.

Die Landesarbeitsgemeinschaft schließt sich ausdrücklich der Position der Freien Wohlfahrtspflege NRW an und fordert die Landesregierung auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und die strukturelle Benachteiligung kleiner Einrichtungen nicht weiter zu verschärfen.

Zur Unterstützung dieses Anliegens ruft die LAGE NRW dazu auf, die Petition des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Verbesserung des Kinderbildungsgesetzes und zur Rettung der kleinen Kitas zu unterzeichnen. Die Petition sowie weitere Hintergrundinformationen finden sich auch auf der Website des Paritätischen www.paritaet-nrw.org

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW (LAGE NRW)
presse@keks-koeln.de

Paritätischer Landesverband NRW: Petition zum Referentenentwurf KiBiz

Der Paritätische Landesverband hat eine landesweite Petition gegen den Referentenentwurf zum Kinderbildungsgesetz Kibiz NRW gestartet.

Der aktuelle Referentenentwurf zur KiBiz-Reform in NRW droht vieles schlechter zu machen und wenig besser. Die im Gesetz gemachten Vorschläge gefährden insbesondere die Existenz kleiner Kitas statt Entlastung zu schaffen.

Zur Petition

Drei Elterninitiativen aus Mönchengladbach: Petition gegen die Streichung der Eingruppen-Sonderförderung

Der kurz vor Weihnachten vorgelegte Referentenentwurf für die Veränderung des bestehenden Kinderbildungsgesetzes sieht eine vollständige Streichung der Eingruppen-Sonderförderung ab 2028 vor. Diese Streichung von bis zu 15.000€/Jahr ist ohne Zweifel existenzbedrohend für die eingruppigen Einrichtungen. Dem Ministerium ist das vollkommen bewusst. Drei betroffene Einrichtungen haben stellvertretend für viele weitere eine Petition gegen diese Streichung gestartet: https://c.org/SdNQtHDbLt

Die „teuren“ eingruppigen Kindertagesstätten, darunter zahlreiche Elterninitiativen aber eben auch Waldkindertagesstätten, bilinguale Einrichtungen oder auch solche in ländlichen Räumen sollen also zu Gunsten des Landeshaushalts über die Klinge gehen. Dies ist in unseren Augen ein eindeutiger Verstoß gegen das verbriefte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und ein mit-Füßen-treten jahrezehntelangen ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in und für Elterninitiativen und pädagogisch besondere Konzepte sowie die Kinder.

Wir möchten jeden eindringlich darum bitten, sich mit den Auswirkungen des Referentenentwurfes auf die kleinen Kindertagesstätten und Elterninitiativen kritisch zu befassen und nach seinen Möglichkeiten entschieden darauf hinzuwirken, dass der Referentenentwurf so nicht verabschiedet wird.

Bitte zeichnet und teilt folgende Petition. Erstellt von drei kleinen betroffenen Elterninitiativen, die hier stellvertretend für alle betroffenen Einrichtungen stehen: https://c.org/SdNQtHDbLt

LV Waldkindergärten NRW: Stellungnahme zum Referentenentwurf

vom 17. Dezember 2025

Weil er zur Finanzierungsproplematik der Waldsicherheit bisher kein Wort mehr aus Düsseldorf gehört hat, hat der Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW den Referentenentwurf und das darin enthaltene weitere Einfrieren der Zuschüsse für Waldkindergärten jetzt  kurzfristig zum Anlass genommen, eine weitere Stellungnahme zum Referentenentwurf zu senden.

LAGE: Stellungnahme zum Referentenentwurf

vom 16.12.2025

Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW schließt sich der (noch in der Abstimmung befindlichen) aktuellen Stellungnahme des Paritätischen Landesverband NRW zum Referentenentwurf vom 8. Dezember an und konzentriert sich in ihrer eigenen Stellungnahme auf die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die kleinen, insbesondere auf die eingruppigen Einrichtungen.

Ihr könnt gerne unsere Stellungnahme nehmen und daraus einen eigenen Brief an die Politiker:innen vor Ort formulieren. Je mehr kritische Rückmeldungen die Politik bekommt, umso deutlicher werden die möglichen Folgen.

DAFFKE: Finanzvergleich eingruppige Einrichtungen vorher / nachher

vom 16. Dezember 2025

Der Finanzvergleich stellt die aktuellen Finanzen 2025/26 versus die geplanten   Zuschüsse laut Gesetzentwurf vom 08.12.2025 zweier in Münster ansässiger eingruppigen Elterninitiativ-Einrichtungen gegenüber.