LAGE NRW: Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)“


Nach unserer Kenntnis sind Kita-Verbände im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens nicht involviert worden, obwohl die geplanten Maßnahmen, je nach konkreter Ausgestaltung, in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Kindertageseinrichtungen eingreifen können (u. a. Durchführung in Räumen einer Kindertageseinrichtung; Beförderung von Kita-Kindern durch den Schulträger; Kooperations- und Übergabeprozesse). Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sind die Expert:innen für frühkindliche Entwicklung und Spracherwerb. Sie verfügen über entwicklungspsychologische Kenntnisse und gestalten ganzeinheitliche Lernprozesse im alltäglichen Tun.
Wir fordern daher die nachträgliche Einbeziehung in die Verbändebeteiligung und um Übermittlung der für die Bewertung erforderlichen Unterlagen (Entwürfe, Begründungen, Umsetzungskonzepte, ggf. Erlassentwürfe usw.).

Unser Maßstab sind Kindeswohl und Kinderrechte.
Nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention ist das Wohl des Kindes bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Maßstab nicht gerecht.

Zentrale Kritikpunkte

  1. Gefährdung von Bindung und emotionaler Sicherheit
    Verpflichtende schulische Vorkurse reißen Kinder im sensiblen Vorschulalter aus ihrem vertrauten Kita-Umfeld. Damit werden stabile Bindungen zu Bezugspersonen unterbrochen – obwohl Bindung die zentrale Voraussetzung für Sprachlernen und Bildungsfähigkeit ist. Eine Differenzierung zu Kindern, die keine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist erforderlich. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, besteht die Möglichkeit, in zertifizierten Familienzentren spezifische Sprachförderangebote (gemäß KiBiz §18, §19 & §42 Abs. 1 Punkt 4) zu erhalten.
  2. Strukturelle Kindesmissachtung
    Statt Kindertageseinrichtungen und Familienzentren personell und finanziell so auszustatten, dass Sprachförderung dort wirksam gelingt, werden Kinder verpflichtet, zusätzliche institutionelle Wege zu gehen. Systemdefizite werden auf Kinder verlagert.
  3. Stigmatisierung durch frühe Selektion
    Die verpflichtende Zuweisung zu ABC-Klassen stellt eine defizitorientierte Frühselektion dar. Kinder werden bereits vor Schuleintritt als „nicht ausreichend“ markiert. Dies widerspricht dem Diskriminierungsverbot nach Art. 2 UN-KRK.
  4. Frühverschulung widerspricht entwicklungspsychologische Erkenntnissen
    Vorschulkinder lernen in Beziehung, Spiel und Sicherheit – nicht in schulischen Förderformaten. Der Gesetzentwurf ignoriert grundlegende entwicklungspsychologische Erkenntnisse. Weder die räumliche Ausstattung noch die Materialien und auch nicht die Qualifikation der Grundschullehrkräfte ist auf die frühkindliche Pädagogik ausgerichtet. Es verstört uns, zu lesen, dass im Entwurf zu ABC Klassen (Vorkurse) digitale Tools als geeignete Lösung für die frühkindliche Sprachförderung gesehen werden.

Kindeswohlorientierte Alternative
• Vorrangige Investitionen in Kitas und Familienzentren (Fachkräfte, Personalschlüssel, Sprachförderung)
• Alltagsintegrierte und beziehungsbasierte Sprachbildung
• Verpflichtende Kooperation zwischen Kita und Schule statt institutioneller Herauslösung (wie in KiBiz §30 und SchulG §36 vorgesehen)
• Keine verpflichtende Separation von Kindern

Fazit
Wieso werden öffentliche Gelder nicht zielgerichtet eingesetzt?
Warum werden Kinder verpflichtet, strukturelle Defizite auszugleichen, statt die Systeme zu stärken, die sie schützen und fördern sollen?
Der Gesetzentwurf verfolgt formal Chancengerechtigkeit, verfehlt dieses Ziel jedoch grundlegend, da er nicht das System stärkt, sondern Kinder belastet.
Ein Gesetz, das Bindung schwächt, Sicherheit untergräbt und Kinder frühzeitig selektiert, ist nicht kindeswohlgerecht.
Der Aufbau neuer Angebote ist nicht zu rechtfertigen. Stattdessen sollten die vorhandenen Strukturen verlässlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Zudem erwarten wir die Einbeziehung der Expertise der Kindertageseinrichtungen und Fachkräfte.

Für einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Drei Elterninitiativen aus Mönchengladbach: Petition gegen die Streichung der Eingruppen-Sonderförderung

Der kurz vor Weihnachten vorgelegte Referentenentwurf für die Veränderung des bestehenden Kinderbildungsgesetzes sieht eine vollständige Streichung der Eingruppen-Sonderförderung ab 2028 vor. Diese Streichung von bis zu 15.000€/Jahr ist ohne Zweifel existenzbedrohend für die eingruppigen Einrichtungen. Dem Ministerium ist das vollkommen bewusst. Drei betroffene Einrichtungen haben stellvertretend für viele weitere eine Petition gegen diese Streichung gestartet: https://c.org/SdNQtHDbLt

Die „teuren“ eingruppigen Kindertagesstätten, darunter zahlreiche Elterninitiativen aber eben auch Waldkindertagesstätten, bilinguale Einrichtungen oder auch solche in ländlichen Räumen sollen also zu Gunsten des Landeshaushalts über die Klinge gehen. Dies ist in unseren Augen ein eindeutiger Verstoß gegen das verbriefte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und ein mit-Füßen-treten jahrezehntelangen ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in und für Elterninitiativen und pädagogisch besondere Konzepte sowie die Kinder.

Wir möchten jeden eindringlich darum bitten, sich mit den Auswirkungen des Referentenentwurfes auf die kleinen Kindertagesstätten und Elterninitiativen kritisch zu befassen und nach seinen Möglichkeiten entschieden darauf hinzuwirken, dass der Referentenentwurf so nicht verabschiedet wird.

Bitte zeichnet und teilt folgende Petition. Erstellt von drei kleinen betroffenen Elterninitiativen, die hier stellvertretend für alle betroffenen Einrichtungen stehen: https://c.org/SdNQtHDbLt